Stempelt sich ein Arbeitnehmer für eine Raucherpause bewusst nicht aus, kann das einen Arbeitszeitbetrug darstellen und sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das LAG Thüringen in einem aktuellen Urteil entschieden und damit erneut gezeigt, dass die Arbeitsgerichte bei der ordnungsgemäßen Bedienung von Arbeitszeitsystemen keinen Spaß verstehen.
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