Ein langjähriger Jobcenter-Mitarbeiter stand im Verdacht, sich von zu Hause per PC einzustechen und erst Stunden später am Arbeitsplatz zu erscheinen. Nach einigen erfolgreichen Stichproben kündigte der Arbeitgeber ordentlich. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern gab dem Jobcenter Recht und stellte dabei nochmals die Bedingungen für Verdachtskündigungen klar.
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