Müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auch bezahlen, wenn sie bei einer Corona-Infektion symptomfrei bleiben und deshalb nur eine Quarantäneanordnung beim Arbeitgeber einreichen? Und inwiefern spielt es eine Rolle, ob die Arbeitnehmer in solchen Fällen eine HomeOffice-Möglichkeit haben? Diese Fragen klärte nun das LAG Schleswig-Holstein auf.
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