Geht es um den Erhalt eines Arbeitszeugnisses, streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig über die sogenannte Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel, die in der Regel am Schluss des Zeugnisses steht. Ähnlich lag der Fall einer ehemaligen Assistentin der Geschäftsführung – allerdings monierte sie hier nicht die Formulierung der Dankesformel selbst. Weil sie mit mehreren anderen Passagen in ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden war, bat sie ihre Arbeitgeberin mehrmals um Korrektur. In der Folge war die Arbeitgeberin so genervt, dass sie die Dankesformel im Zeugnis kurzerhand strich. Das BAG entschied darüber, ob ein solches Vorgehen zulässig ist.
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